Skip links

AGBs

Soweit in dieser Fassung die § § 651 a bis y angesprochen werden, bezieht sich dies auf die ab 01.07.2018 in Kraft tretende neue Gesetzesfassung.

Vorab: ein Widerrufsrecht nach § § 312 ff. BGB besteht für Reiseverträge nur dann, wenn diese Verträge außerhalb von Geschäftsräumen (zum Beispiel bei Ihnen zu Hause) geschlossen worden sind, auch in diesem Fall nur, wenn die entsprechenden mündlichen Verhandlungen nicht auf vorhergehender (Ein-) Bestellung durch den Teilnehmer als Verbraucher/ in geführt wurden. Ansonsten gelten die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsregelungen, die in Ziffer 6 und 7.

Die Angaben zum außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren finden Sie in XVII.2

Die erhobenen Daten des Teilnehmers werden ausschließlich zur Vertragsanbahnung, Programmdurchführung, Vertragsabwicklung und Teilnehmerbetreuung einschließlich Werbung für eigene Angebote verwendet. Die Daten werden für die Dauer unserer Geschäftsbeziehung, mindestens jedoch bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert. Nach der seit 25. Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung DSGVO bestehen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit nach Art. 15 bis Art. 20 sowie das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77, den Namen des Verantwortlichen gemäß DSGVO und unseres Datenschutzbeauftragten sowie weitere Informationen nach der Datenschutzgrundverordnung finden Sie auf https://www.jamso-trainee.de/datenschutz/.

I. Abschluss des Reisevertrages
1. Mit Reiseanmeldung (Buchung) bietet der Kunde Jamso Trainee GmbH verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages an. Diese kann durch Verwendung des Anmeldeformulares oder formfrei vorgenommen werden. Der Reisevertrag kommt erst mit Zugang einer Buchungsbestätigung in Textform durch Jamso Trainee GmbH (nachstehend JT) zustande.
2. An diese Reiseanmeldung ist der Kunde bis zur Annahme durch JT, jedoch maximal 14 Tage ab Zeitpunkt der Reiseanmeldung gebunden.
3. Den Sicherungsschein übermittelt JT mit der Buchungsbestätigung. Sollte er fehlen, bittet JT um sofortige Information.

II. Sonderfall Vermittlung
1. Vermittelt JT ausdrücklich in fremden Namen Reiseprogramme fremder Veranstalter oder einzelne Fremdleistungen wie Mietwagen, etc. so richten sich Zustandekommen und Inhalt solcher Verträge nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und etwaigen Bedingungen des fremden Vertragspartners, soweit diese einbezogen wurden.
2. Bei Vermittlung haftet JT nur für die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht für die vertragsgemäße Leistungserbringung im vermittelten Vertrag selbst.
3. Etwaige Ansprüche wegen Mängeln einer von JT vermittelten Fremdleistung müssen Sie ausschließlich bei demjenigen geltend machen, der die mangelhafte Leistung erbracht hat (z.B. Schule).

III. Datenschutz/Ausführende Luftfahrtunternehmen
1. Die aufgrund einer Anfrage oder Anmeldung von JT erfassten Daten der Kunden werden ausschließlich zur Abwicklung der Reise und Kundenbetreuung verwendet. Will der Kunde keine Werbung von JT erhalten, kann er gemäß § 28 Bundesdatenschutzgesetz der Verwendung der Daten insoweit widersprechen, auf die Rechte des Kunden nach §§ 34 und 35 Bundesdatenschutzgesetz wird ergänzend hingewiesen. Zur Ausübung aller genannten Rechte genügt jeweils kuze Mitteilung unter den am Ende dieser Bedingungen genannten Kontaktdaten.
2. Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 vom 14. 12.2005 vom 14.12.2006 verpflichtet Reiseveranstalter, Reisevermittler und Vermittler von Beförderungsverträgen, die Kunden über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft vor der entsprechenden vertraglichen Flugbeförderungsleistung zu unterrichten, sobald diese feststeht. Soweit dies bei Anmeldung noch nicht der Fall ist, muss zunächst die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft angegeben werden. Bei Wechsel der Fluggesellschaft nach erfolgter Anmeldung ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten.

IV Sicherungsschein/Auszahlungen/Zahlungen
1. Alle Zahlungen auf den Reisepreis sind nur gegen Aushändigung des Sicherheitsscheins im Sinne des § 651k (3) BGB zu leisten, vgl. Ziffer I.3.
2. Mit Zugang von Reisebestätigung und Sicherungsschein ist eine Anzahlung in Höhe von 20%, des Reisepreises und pro Reiseteilnehmer fällig. Der restliche Reisepreis ist spätestens 4. Wochen vor Reisebeginn fällig.
3. Ohne vollständige Zahlung des fälligen Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch JT.
4. Rücktrittsentschädigungen, Stornierungsentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sowie Versicherungsprämien sind jeweils sofort fällig.

V Flugbeförderung / Rückflugbestätigung

VI Preisänderungen
1. JT ist berechtigt den bestätigten Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für JT nach Vertragsabschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile von Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von JT nicht zu vertreten sind: Wechselkurse für die gebuchte Reise, Beförderungskosten (insbesondere bei Ölpreisverteuerung), Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung; Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren, Hafen- oder Flughafengebühren.
2. Die Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und Beginn der Reise mehr als vier Monaten liegt. Der Reisepreis darf nur um den Betrag erhöht werden, der der Summe aller nach Vertragsschluss eingetretenen betragsmäßigen Erhöhungen der in Ziffer 6.1 genannten Preisbestandteile für die gebuchte Reise entspricht. Soweit einschlägige Kostenerhöhungen eine Reisegruppe in ihrer Gesamtheit betreffen, werden sie zunächst auf die einzelnen Kunden aufgeteilt. Je nachdem, welche Berechnung für den Kunden günstiger ist, wird dabei die ursprünglich kalkulierte Durchschnitts-Teilnehmerzahl oder die konkret erwartete Teilnehmerzahl zu Grunde gelegt. JT ist verpflichtet, dem Kunden auf Anforderung Gründe und Umfang der Preiserhöhung zu belegen.
3. JT muss dem Kunden eine Preiserhöhung unverzüglich nach Kenntnis des Erhöhungsgrundes, spätestens jedoch am 21. Tag vor Reisebeginn mitteilen.
4. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5%, ist der Kunde berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Stattdessen kann er sein Recht gemäß § 651 (4) Satz 3 BGB (Ersatzreise) geltend machen. Der Rücktritt oder das Verlangen einer Ersatzreise müssen unverzüglich gegenüber JT oder dem vom Kunden beauftragten Reisebüro erklärt werden.

VII Rücktrittskosten vor Reisebeginn
1. Treten am Bestimmungsort der Reise oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auf, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, dann kann der Kunde kostenlos vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände liegen vor, wenn sie nicht der Kontrolle der Vertragspartei unterliegen, die sich darauf beruft und ihre Folgen sich auch durch alle zumutbaren Vorkehrungen nicht hätten vermeiden lassen (§ 651 h Abs. 3 BGB).

2. Abgesehen von dem in Ziffer 1. geregelten Fall kann der Kunde vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten, JT hat dann jedoch den gesetzlichen Anspruch auf angemessene Entschädigung (§ 651 h BGB), für den die folgenden Entschädigungspauschalen vereinbart werden:
bis einschl. 90. Tag vor Reiseantritt 10 %
danach bis einschl. 60. Tag vor Reiseantritt 30 %
danach bis einschl. 30. Tag vor Reiseantritt 60 %
danach bis einschl. 4. Tag vor Reiseantritt 80 %
danach bis Reiseantritt oder bei Nichtantritt 90 %
Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei JT. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren oder gar nicht entstandenen Schadens unbenommen. Sonderfall Praktikumsvermittlung: Die Vermittlungsgebühr für ein vermitteltes Praktikum ist nach Bestätigung zu einer Rücktrittentschädigung von 100% geltend.
3. Umbuchungen nimmt JT im Regelfall nur als Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 7.1 und nachfolgende Neuanmeldung (bei Verfügbarkeit der Leistung) entgegen. Bis 91 Tage vor Reiseantritt sind Umbuchungen und Stornierungen gegen eine Gebühr von mind. 150 Euro im Einzelfall möglich. JT behält sich insoweit jedoch die Akzeptanz vor.

VIII Besonderer Charakter der Reise / Nicht in Anspruch genommene Leistungen
1. Die von JT angebotenen Reisen verstehen sich nicht als touristisch geprägte Freizeitgestaltung, sondern als Kennenlernen des Alltags der Gastländer. Sie stellen erhöhte Anforderungen an den Teamgeist der Teilnehmer, ihre Belastbarkeit und die Fähigkeit, sich auf die Gegebenheiten des Gastlandes einzustellen. Eventuelle Ansprüche des Kunden bei objektiv unzumutbaren Umständen bleiben unberührt.
2. Nimmt der Kunde nach Antritt der Reise Leistungen aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, wird JT sich bei den Leistungsträgern um Erstattung ersparter Aufwendungen bemühen, es sei denn, dass es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder eine Erstattung gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen entgegensteht.

IX Kündigung wegen besonderen Umständen
1. JT kann aus wichtigem Grund vor Reiseantritt und während der Reise jederzeit den Reisevertrag unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (nach deutschem Recht § 314 BGB) kündigen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn der Reiseablauf vom Kunden nachhaltig gestört oder gefährdet wird und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder nicht abgeholfen werden kann.

X Versicherungen
JT empfiehlt insbesondere den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit und vermittelt gerne entsprechende Angebote.

XI Haftungsbeschränkungen für JT als Reiseveranstalter
1. Die vertragliche Haftung gegenüber dem Reiseteilnehmer / Kunden auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
a. ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde oder
b. JT für einen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
2. Die Haftung von JT gegenüber dem Reiseteilnehmer / Kunden auf Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht Körperschäden betrifft oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit be ruht, auf den dreifachen Reisepreis des betroffenen Teilnehmers beschränkt. Bis € 4.100,00 haftet JT jedoch unbeschränkt.

XII Obliegenheiten und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise
1. Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so kann der Reisende vom Reiseveranstalter Abhilfe verlangen. Dieser kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
2. Leistet der Reiseveranstalter nicht innerhalb einer vom Reisenden bestimmten angemessenen Frist die gebotene Abhilfe, so kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn der Reiseveranstalter Abhilfe verweigert oder sofortige Abhilfe durch besonderes Interesse des Reisenden geboten ist.
3. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Reiseleistung kann der Reisende einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Dieser Anspruch entfällt, soweit der Reisende es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
4. Wird infolge eines Mangels die Reise erheblich beeinträchtigt oder ist deshalb dem Reisenden die Reise oder ihre Fortsetzung aus wichtigem Grund nicht zumutbar, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Zuvor hat der Reisende eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn Abhilfe unmöglich ist, vom Reiseveranstalter verweigert wird oder die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse gerecht fertigt ist.
5. Abhilfe verlangen und Mängelanzeige sind bei von JT veranstalteten Reisen vom Reisenden an die örtliche Vertretung von JT zu richten (Name und Anschrift befinden sich in den Reiseunterlagen). Soweit möglich und zumutbar sind sie an JT direkt (Anschrift am Ende der Bedingungen) zu richten.
XIII Rechte und P?ichten der örtlichen Vertretung von JT
1. Die jeweilige örtliche Vertretung, sofern im Reiseland vorhanden, von JT (Name und Anschrift befinden Sie in den vor Reiseantritt übermittelten Reiseunterlagen) ist während der Reise beauftragt, Mängelanzeigen und Abhilfe verlangen entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich oder erforderlich ist. Sie ist nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen JT anzuerkennen oder derartige Anspruchsstellungen entgegenzunehmen.
2. Eine Kündigung des Reisevertrages durch JT (z.B. bei höherer Gewalt) muss von JT direkt ausgesprochen werden.

XIV Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen / Visabesorgung
1. Die Information über solche Bestimmungen durch JT bei Buchung bezieht sich auf den Stand zu diesem Zeitpunkt für Staatsangehörige des EU-Staates, in dem die Reise angeboten wird ohne Berücksichtigung persönlicher Umstände, soweit keine besonderen Angaben gemacht wurden. Für Angehörige anderer Staaten oder weitergehende Informationen gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
2. Es wird darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung dieser Bestimmungen besteht. JT wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bemühen, den Kunden von Änderungen so rechtzeitig wie möglich zu unterrichten. Dem Kunden wird jedoch nahe gelegt, selbst die Nachrichtenmedien zu verfolgen, um sich frühzeitig auf eventuelle Änderungen einstellen zu können.
3. Der Kunde sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxe Maßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Allgemeine Informationen erteilen die reisemedizinisch erfahrene Ärzte, Gesundheitsämter, reisemedizinische Informationsdienste oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
4. Soweit JT die Besorgung von Visa oder ähnlichen Reisedokumenten übernimmt, ist deren Erteilung durch die zuständigen Behörden nicht Bestandteil der Leistungsp?icht von JT, JT haftet insoweit nur für die ordnungsgemäße Besorgung des Geschäfts.
5. Ergeben sich für den Kunden wegen der genannten Vorschriften Schwierigkeiten, die seine Teilnahme an der Reise verhindern oder beeinträchtigen, so ist er deshalb nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt. Voraussetzung ist, dass JT seinerseits zur Leistungserbringung in der Lage und bereit ist und die genannten Schwierigkeiten von JT nicht zu vertreten sind. Gegenseitige Ansprüche im Falle eines schuldhaften Verhaltens bleiben unberührt, soweit die Haftungsbegrenzungen in diese Reisebedingungen nicht eingreifen.

XV Anspruchsstellung, Verjährung, Ausschlussfrist
1. Vertragliche Ansprüche wegen völliger oder teilweiser Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen muss der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise JT gegenüber unter der unten angegebenen Adresse geltend machen. Nur bei unverschuldeter Fristversäumung ist eine Geltendmachung von Ansprüchen nach Fristablauf möglich.
2. Die in Ziffer 1 bezeichneten Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr, soweit nicht Ansprüche für Körperschäden oder Ansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, betroffen sind. Solche vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

XVI Gültigkeit der Ausschreibung
Naturgemäß kann die Ausschreibung nur den bekannten Stand zum Zeitpunkt der Drucklegung wiedergeben, auch Fehler können selbst bei größter Sorgfalt vorkommen. Einseitige Änderungen durch JT sind daher möglich und bleiben vorbehalten, bis im Regelfall zum Zugang der Buchungsbestätigung in Textform.

XVII. Verjährung
1. Die in § 651 i Abs. 3 BGB geregelten Ansprüche des Kunden (insbesondere Minderung, Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen) verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
2. Jamso Trainee ist grundsätzlich bereit, an einem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teilzunehmen, behält sich aber – solange hierzu keine gesetzliche Verpflichtung besteht – die Entscheidung im Einzelfall vor. Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

XVIIIMängelanzeige 
1. Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
2. Soweit JT infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertragspartner vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertragspartner vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an JT unter der mitgeteilten Kontaktstelle von JT zur Kenntnis zu bringen. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
3. Der Vertragspartner von JT ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
4. Fristsetzung vor Kündigung
Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er JT zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von JT verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

XVII Sonstiges
Es gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die reisevertraglichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), §§ 651 ff (soweit JT als Reiseveranstalter tätig wird und für den Vertrag deutsches Recht anwendbar ist).

Jamso Trainee GmbH
Auslandspraktika, Sprachreisen, Freiwilligenarbeit und High School
Albert-Schweitzer-Str. 50
68766 Hockenheim

Geschäftsführung: Angela Schneider
Tel.: 06205/2822339
info@jamso-trainee.de
www.jamso-trainee.de

EXPRESSVERMITTLUNG
Du möchtest in Kürze ein Projekt mit uns starten? Vereinbare hier einen Informationstermin.
EXPRESSVERMITTLUNG
Du möchtest in Kürze ein Projekt mit uns starten? Vereinbare hier einen Informationstermin